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MEDIEN/961: Neuer Leitfaden für pflegende Angehörige erschienen (VzHH)


Verbraucherzentrale Hamburg - 24. Januar 2017

Neuer Leitfaden für pflegende Angehörige erschienen

Ratgeber vermittelt rechtliche Grundlagen und bietet praktische Hilfen für den Alltag


Mehr als zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt - und zwar in der Regel von ihren Angehörigen. Diese kümmern sich um die Versorgung, beantragen Leistungen und klären finanzielle Fragen. Oft stoßen sie dabei an ihre Grenzen, weil Ansprechpartner fehlen, Anträge abgelehnt werden oder der Pflegealltag an ihren Kräften zehrt. Der neu aufgelegte Ratgeber "Pflege zu Hause organisieren - Was Angehörige wissen müssen" der Verbraucherzentrale unterstützt Pflegende Schritt für Schritt bei der Organisation ihrer oft ungewohnten Aufgaben. Die Neuauflage berücksichtigt dabei alle Änderungen der Pflegereform 2017.

Beginnend beim unverzichtbaren Antrag auf Pflegeleistungen und der Überlegung, ob die Betreuung zu Hause wirklich zu leisten ist, führt der Ratgeber durch den Pflegealltag und die nötige Vorbereitung. Er nennt zuständige Stellen für finanzielle Unterstützung sowie fachlichen Rat und erläutert rechtliche Aspekte etwa von Vollmachten und Versicherungen. Zudem klärt er auf über Regelungen für Berufstätige, wie die gehaltslose Pflegezeit oder die gehaltsreduzierte Familienpflegezeit. Praxistipps für die eigentliche Pflege und die Auswahl eines Pflegedienstes sowie Hilfen für den Umgang mit emotionalen Belastungen runden das Angebot ab.


Der Ratgeber "Pflege zu Hause organisieren" hat 214 Seiten und ist erhältlich für 14,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo bis Fr, 10 - 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch online unter www.vzhh.de bestellen.

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Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Pressemitteilung vom 24.01.2017
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2017

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