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MEDIEN/968: Ratgeber - Vorbereitung auf den entscheidenden Gutachtertermin zur Pflegebedürftigkeit (VzHH)


Verbraucherzentrale Hamburg - 14. Februar 2017

Vorbereitung auf den entscheidenden Gutachtertermin zur Pflegebedürftigkeit

Tipps und Checkliste zum Pflegegutachten


Das Pflegegutachten bleibt auch nach der jüngsten Pflegereform ein folgenreiches Dokument: Erstellt nach nur einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für die Entscheidung über die Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Auf seiner Basis wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt und damit die Höhe der finanziellen Hilfen. Betroffene und Angehörige sollten sich deshalb auf die Visite einer Gutachterin oder eines Gutachters gut vorbereiten. Praktische Unterstützung dabei liefert der neue Ratgeber "Das Pflegegutachten" der Verbraucherzentrale.

Das Buch erklärt die Grundbegriffe, Fristen und Schritte auf dem Weg zur Leistung aus der Pflegeversicherung. Die Leserinnen und Leser erfahren, wie genau eine Begutachtung abläuft und welche Unterlagen dazu nötig oder hilfreich sind. Eine ausführliche Checkliste zeigt, nach welchen Maßstäben die Gutachter die einzelnen Kriterien von der Mobilität bis zur Gestaltung sozialer Kontakte bewerten müssen, und hilft so bei der eigenen Einschätzung der Situation. Die sorgfältige Dokumentation als Grundlage für einen möglichen späteren Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse wird dabei von Anfang an mitgedacht.

Der Ratgeber "Das Pflegegutachten" hat 152 Seiten und ist erhältlich für 9,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo bis Fr, 10 - 18 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch online unter www.vzhh.de bestellen. Dort lässt sich auch die Checkliste zur Vorbereitung auf den Gutachtertermin des MDK für 3,50 Euro als PDF-Dokument herunterladen.

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Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Pressemitteilung vom 14. Februar 2017
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2017

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