Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → SOZIALES


MEDIEN/1006: Neuer Erklärfilm zu implantierbaren Ereignisrekordern für Schlaganfall-Patienten (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 9. Juli 2018

BVMed veröffentlicht neuen Erklärfilm zu implantierbaren Ereignisrekordern

Schlaganfällen und Synkopen auf der Spur


Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert mit einem neuen Erklärfilm über die Vorteile von implantierbaren Ereignisrekordern für Patienten mit einem Schlaganfall, dessen Ursache ungeklärt ist, sowie Patienten, die plötzlich und wiederkehrend in Ohnmacht fallen (Synkope). Der Film kann unter www.bvmed.de/filme
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/mediathek/filme/erklaerfilm-implantierbarer-herzmonitor) angeschaut und zur freien Nutzung heruntergeladen werden.
Mehr Informationen zum Thema gibt es unter
www.bvmed.de/ereignisrekorder
(https://www.bvmed.de/de/technologien/herz-und-herzgefaesse/implantierbarer-herzmonitor-aktuelles-defizit-in-der-ambulanten-versorgung-gesetzlich-versicherter-patienten).

Vorhofflimmern ist eine Herzrhythmusstörung, die häufig unentdeckt bleibt. Unbehandeltes Vorhofflimmern geht jedoch mit einem deutlich erhöhten Schlaganfallrisiko einher. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und zuverlässige Diagnose. Ein Elektrokardiogramm (EKG) - also die Aufzeichnung der elektrischen Aktivitäten aller Herzmuskelfasern - ist der Goldstandard in der Diagnose von Vorhofflimmern. Doch wie kann Vorhofflimmern entdeckt werden, wenn es unregelmäßig auftritt und der Patient selbst es oftmals nicht bemerkt? In dem Fall kann es helfen, die Herzströme über einen längeren Zeitraum bis zu drei Jahren zu messen und das Herz die ganze Zeit im Blick zu haben. Wichtig ist, dass auch kleine Signale und kurze Episoden wahrgenommen werden können.

Hierfür wurden implantierbare Herzmonitore bzw. Ereignisrekorder entwickelt. Der Ereignisrekorder, der auch ambulant eingesetzt werden kann, zeichnet das EKG nicht nur auf, er analysiert es auch und sendet die wichtigsten Episoden dank telemedizinischer Anbindung an den behandelnden Arzt. Dank dieser engmaschigen Beobachtung des Herzrhythmus kann Vorhofflimmern zuverlässig entdeckt werden. Die Diagnostik mit einem Herzmonitor liefert eine höhere Rate, kardiale Ursachen bei Schlaganfall-Patienten mit Vorhofflimmern sowie Patienten mit wiederkehrender Ohnmacht und ungeklärter Ursache aufzudecken.

Der BVMed setzt sich für die zügige Aufnahme implantierbarer Ereignis-Rekorder in den ambulanten Leistungskatalog (Einheitlicher Bewertungsmaßstab - EBM) sowie in den Katalog "Ambulantes Operieren im Krankenhaus (AOP) ein. Von dem Ereignisrekorder profitieren vor allem Patienten mit einem Schlaganfall, dessen Ursache ungeklärt ist, sowie Patienten, die plötzlich und wiederkehrend in Ohnmacht fallen (Synkope). Der BVMed hatte Ende Juni 2017 die Aufnahme in den EBM beim Bewertungsausschuss Ärzte beantragt.

Der Direktlink zum Film lautet:
www.bvmed.de/film-ereignisrekorder
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/mediathek/filme/erklaerfilm-implantierbarer-herzmonitor)


BVMed - Gesundheit gestalten.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband rund 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 195.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.

BVMed-Pressemeldung 56/18
https://www.bvmed.de/schlaganfaellen-und-synkopen-auf-der-spur-bvmed-veroeffentlicht-neuen-erklaerfilm-zu-implantierbaren-ereignisrekordern

*

Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung Nr. 56/18 vom 9. Juli 2018
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 246 255-0, Fax: (030) 246 255-99
E-Mail: info@bvmed.de
Internet: www.bvmed.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang