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GEWALT/195: Bei Gefahr tritt die Schweigepflicht zurück (Kreis Borken)


Kreis Borken - Pressemitteilung von Montag, 11. Mai 2009

Bei Gefahr tritt die Schweigepflicht zurück

Rechtsanwältin informierte Mitglieder des Runden Tisches "GewAlternativen"


Kreis Borken. Wenn Gewalt die Beziehungen in einer Familie prägt oder die Situation von Kindern Anlass zur Sorge gibt, dann stecken nicht nur Ärztinnen und Ärzte in der Zwickmühle zwischen Hilfe und Schweigepflicht.

Mit diesem Widerstreit haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schulen, Kindertagesstätten, Frauenhäusern und Behörden immer wieder zu kämpfen. Wann sie schweigen müssen und in welchen Fällen die Schweigepflicht gegenüber anderen Interessen zurücktritt, das hat den Mitgliedern des Runden Tisches "GewAlternativen" jetzt Monika Stammeijer, Rechtsanwältin in Borken, erläutert.

Anhand einiger Beispiele erklärte sie, welche Gesetze der Schweigepflicht zugrunde liegen und wann Ausnahmen gelten.

So sei das Recht eines Kindes auf Unversehrtheit höher als das Recht eines Elternteils, dass ein Arzt über Vorkommnisse schweigt, die er im Rahmen einer Behandlung erfahren hat.

Der Runde Tisch "GewAlternativen" ist ein Zusammenschluss von Fachleuten unter anderem aus den Bereichen Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Gleichstellung, Beratung und Bildung. In fünf Arbeitsgruppen beschäftigen sie sich mit den unterschiedlichen Facetten des Themas, von der Prävention über die Täterarbeit bis zur Hilfe für die Opfer. Monika Stammeijer selbst ist Mitglied der Arbeitsgruppe "Recht" Die Geschäftsführerin des Runden Tisches ist die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Irmgard Paßerschroer. Weitere Informationen zur Arbeit des Runden Tisches "GewAlternativen" gibt es im Internet unter www.gewalternativen.de.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 11. Mai 2009
Kreis Borken, Büro des Landrats, Pressestelle
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Telefon: (0 28 61) 82 21 - 07 / 09
Fax: (0 28 61) 82 - 13 41
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2009