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POLITIK/9337: Aus Parlament und Gesellschaft - 08.03.2020 (SB)


MELDUNGEN


Regierung will Unternehmenskriminalität härter bestrafen

Union und SPD haben sich auf eine Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts verständigt. Wurden aus einem Unternehmen heraus Straftaten begangen, sollen diese künftig mit Bußgeldern von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Das bisherige Strafmaß lag bei rund zehn Millionen Euro. Über den Gesetzentwurf sollen nun die Länder und Verbände beraten. Danach wird das Regelwerk dem Bundeskabinett zur Abstimmung vorgelegt.

8. März 2020


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