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AUSLAND/8346: Aus aller Welt - 11.12.2019 (SB)


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Verfassungsgerichtshof in Wien hebt Sicherheitsgesetze auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien hat mehrere Sicherheitsgesetze aufgehoben, welche die konservativer ÖVP und die rechtspopulistische FPÖ im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hatten. SPÖ- und Neos-Nationalratsabgeordnete sowie SPÖ-Bundesratsmitglieder haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Verfassungsgerichtshof erklärte den geplanten sogenannten Bundestrojaner für verfassungswidrig, weil die Installation einer staatlichen Spionagesoftware zum Mitlesen verschlüsselter Handy-Nachrichten einen schwerwiegenden Eingriff in die von der Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich geschützte Privatsphäre bedeutet. Außerdem stellt das heimliche Eindringen in Wohnungen zwecks Installation des Bundestrojaners einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechts dar. Ebenso wenig darf die Polizei in Österreich Autokennzeichen anhand von Video- und Section-Control-Daten automatisch auswerten. Gemessen an dem Ziel dieser Ermittlungsmaßnahmen, sie unter anderem auch zur Verfolgung und Abwehr von Vorsatztaten der leichtesten Vermögenskriminalität durchzuführen, sind diese unverhältnismäßig. Außerdem stellt der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten aus Section-Control-Anlagen einen Eingriff in die Geheimhaltungsinteressen und das Recht auf Achtung des Privatlebens der Betroffenen dar.

11. Dezember 2019


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