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GESUNDHEIT/8147: Medizin und Gesundheitswesen - 10.06.2019 (SB)


VOM TAGE


Haustiere nicht Teil der Behandlung

Auch wenn die positive Wirkung von Haustieren wie Hund oder Katze bei der Behandlung von Erkrankungen nicht bestritten wird, brauchen gesetzliche Krankenversicherung nicht für ihren Unterhalt aufkommen. Zu dieser Auffassung ist das Sozialgericht Dortmund gelangt, als es die Klage eines Versicherten abwies, der sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Nach Einschätzung des Gerichts wirke sich ein Haustier zwar positiv auf die Psyche des Versicherten aus, doch das mache sie nicht zum Teil einer Krankenbehandlung. Ausnahmen gelten nach Auffassung des Gerichts nur für Blindenhunde.

10. Juni 2019


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