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JUSTIZ/8173: Kriminalität und Rechtsprechung - 07.06.2019 (SB)


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Bundestag verabschiedet Volkszählungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Gesetz für eine umfassende Volkszählung im Jahr 2021 verabschiedet. Der Zensus wird von der EU gefordert. Die Daten werden zum einen aus den Beständen der Verwaltungen zusammengeführt und zum anderen in Stichproben durch Befragungen erhoben. Die Bundesregierung will mit dem Zensus umfassende aktuelle Informationen über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhänge erhalten. Neben Angaben zu Bevölkerung und Demographie geht es unter anderem um die Bereiche Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt. Erstmals werden Mietzahlungen in den Zensus aufgenommen. Auch werden Angaben zur Nutzung von Wohnungen, Flächen der genutzten Räume und Gründe für Leerstände sowie zur Art der Heizung und der eingesetzten Energieträger gesammelt. Die Kosten der Datenerhebung werden auf knapp eine Milliarde Euro geschätzt. Die Länderregierungen wollen erreichen, daß der Bund die Hälfte davon übernimmt.

7. Juni 2019


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