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JUSTIZ/8185: Kriminalität und Rechtsprechung - 20.06.2019 (SB)


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EU-Generalanwalt hält Polens Justizreform für unvereinbar mit EU-Recht

Für kommenden Montag wird eine erste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Justizreform in Polen erwartet. Geklagt hatte die EU-Kommission, weil ihrer Auffassung zufolge die nationalkonservative Regierung in Warschau die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung aufgehoben hat. Im Oktober hatte die polnische Regierung nach einer Eilentscheidung des EuGH ihre Reform teilweise zurückgenommen. Dennoch hält der Generalanwalt am EuGH, Evgeni Tanchev, die Reform weiterhin für unvereinbar mit europäischem Recht. Seinen Angaben zufolge verstößt die polnische Regierung gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Der Generalanwalt bezieht sich auf die Zwangspensionierung polnischer Richter aus dem Jahr 2017. Damals wurde das Ruhestandsalter für Richter an den ordentlichen Gerichten sowie der Staatsanwälte und Richter am Obersten Gericht Polens auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer herabgesetzt. Gleichzeitig erhielt der Justizminister die Befugnis, einzelne Richter an den ordentlichen Gerichten über die Altersgrenze hinaus im Amt zu belassen.

20. Juni 2019


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