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JUSTIZ/8191: Kriminalität und Rechtsprechung - 26.06.2019 (SB)


VOM TAGE


Hessische NSU-Akten könne 2044 offengelegt werden

Die Akten, welche der hessische Verfassungsschutz zur Mordserie des rechtsextremistischen NSU angelegt hat, sollen nicht 120 Jahre unter Verschluß bleiben, sondern nur 40. Das Landesamt kann die Frist aufgrund eines Erlasses verkürzen. Das erklärte der hessische Innenminister Beuth während einer Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags zur Ermordung des Kassler Regierungspräsidenten Lübcke. Demnach wird der Öffentlichkeit ab 2044 Einblick in die NSU-Akten gewährt. Laut Beuth haben die Landtagsabgeordneten die Akten bereits einsehen können. Die Sperrfrist gilt nur für die Öffentlichkeit. Der kommissarische SPD-Fraktionsvorsitzende Mützenich hatte zuvor an die schwarz-grüne Landesregierung in Wiesbaden appelliert, die 120 Jahre unter Verschluß gehaltenen NSU-Akten zu öffnen, weil nicht ausgeschlossen wäre, daß auch systematisch möglicherweise ein Zusammenhang zwischen dem NSU und dem Lübcke-Mord besteht.

26. Juni 2019


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