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JUSTIZ/8196: Kriminalität und Rechtsprechung - 02.07.2019 (SB)


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Erste Erkenntnisse zur NS-Vergangenheit der Bundesanwaltschaft

In Karlsruhe sind am Dienstag erste Ergebnisse der Studie veröffentlicht worden, die der Generalbundesanwalt Peter Frank zur NS-Vergangenheit der Bundesanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte. Den Forschern wurde uneingeschränkter Zugang zu allen wichtigen Unterlagen wie etwa Personalakten gewährt. Die Aufarbeitung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres dauern. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe wird von dem Juristen Safferling und dem Historiker Friedrich Kießling geleitet. Die ARD berichteten, für den Untersuchungszeitraum bis 1974 sei jeder zweite überprüfte Mitarbeiter der Behörde Mitglied der NSDAP gewesen. Im Jahr 1953 traf das auf 22 der 28 Mitarbeiter des höheren Dienstes zu. Begonnen hatte die Bundesstaatsanwaltschaft mit drei ehemaligen NSDAP-Mitgliedern und zwei früheren Staatsanwälte im nationalsozialistischen Justizdienst.

2. Juli 2019


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