VOM TAGE
Wegweisende BGH-Entscheidungen zur Sterbehilfe
Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat am Dienstag zwei Mediziner freigesprochen, die keine Maßnahmen zur Rettung bewußtloser suizidwilliger Frauen geleistet hatten, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wären. Die insgesamt drei Frauen hatten zuvor freiverantwortlich und eigenständig ein Medikament in tödlicher Dosis eingenommen. Dem BGH zufolge beruhten ihre Sterbewünsche auf einer im Laufe der Zeit stärker gewordenen Lebensmüdigkeit und nicht auf psychischen Störungen. Dazu heißt es in der Urteilsbegründung, da die Suizide, wie die Angeklagten gewußt hätten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, seien Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten gewesen. Bereits die Landgerichte Hamburg und Berlin hatten die Ärzte nicht wegen Unterstützung von Selbsttötungen verurteilt. Die Staatsanwaltschaften aber hatten in beiden Fällen Revision der Entscheidungen beantragt.
3. Juli 2019
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