Schattenblick → INFOPOOL → NACHRICHTEN → VOM TAGE


JUSTIZ/8211: Kriminalität und Rechtsprechung - 19.07.2019 (SB)


VOM TAGE


Gericht weist Entschädigungsklagen zum Estonia-Unglück zurück

Ein Gericht in Nanterre bei Paris hat 1034 Zivilklagen unter anderem von Überlebenden und Angehörigen der 852 Menschen zurückgewiesen, die beim Untergang der Ostseefähre Estonia in der Nacht zum 28. September 1994 auf der Fahrt von Tallinn nach Stockholm ums Leben gekommen waren. Die Klagen waren gegen die französische Klassifizierungsstelle Bureau Veritas, welche die Estonia als seetüchtig abgenommen hatte, und die Papenburger Meyer Werft gerichtet, bei der die Fähre 1980 auf Kiel gelegt worden war. Den Klägern zufolge wären beide dafür zur Verantwortung zu ziehen, daß ein Konstruktionsfehler des Schiffs zu dessen Untergang führte. Die Hamburgische Schiffbau-Versuchsanstalt und die Technische Universität Hamburg-Harburg stellten 2006 fest, daß sich die Bugklappe der Estonia gelöst hatte, weil das Schiff im damaligen Sturm zuviel Fahrt gemacht hatte. Zur Ursache des Unglücks kursieren unterschiedlichste Annahmen wie die, es habe Explosionen an Bord gegeben. Dem Gericht in Nanterre zufolge gibt es keinen Nachweis für einen schweren oder vorsätzlichen Fehler der Beklagten. Die Klägergruppe in dem im April dieses Jahres aufgenommenen Verfahren forderte insgesamt 40,8 Millionen Euro Schadenersatz für erlittene Traumata. Die Reederei EstLine hatte nach dem Unglück den Überlebenden und Opferangehörigen insgesamt 130 Millionen Euro Entschädigung gezahlt.

19. Juli 2019


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang