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JUSTIZ/8216: Kriminalität und Rechtsprechung - 29.07.2019 (SB)


VOM TAGE


EuGH-Entscheidung zum Like-Button von Facebook

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Montag entschieden, daß die Betreiber von Internetseiten, in die der sogenannte Like-Button von Facebook eingebunden ist, für die Erhebung und Übermittlung von Daten an das US-Unternehmen mitverantwortlich sind. Was Facebook mit den Daten macht, die beim Besuch entsprechender Seiten auch dann gesammelt werden, wenn der Button nicht angeklickt wurde und der Nutzer auch keinen Facebook-Account hat, liegt allein in der Verantwortung des IT-Konzerns. In der Konsequenz der EuGH-Entscheidung werden die Seitenbetreiber möglicherweise von ihren Besuchern die Einwilligung zur Weitergabe von Daten an Facebook einholen müssen.

Anlaß der Entscheidung des EuGH ist eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen einen Düsseldorfer Mode-Online-Händler aus dem Jahr 2015. Damals galt noch nicht die aktuelle Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), welche ein Klagerecht für Verbände vorsieht. Der EuGH bestätigte mit seinem Urteil das Klagerecht der Verbraucherzentrale in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene nach der alten europäischen Richtlinie. Der EuGH verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht Düsseldorf, welches in Luxemburg um juristische Klärung angefragt hatte.

29. Juli 2019


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