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JUSTIZ/8260: Kriminalität und Rechtsprechung - 28.09.2019 (SB)


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Anwaltskanzlei wirft Berliner Richtern Rechtsbeugung vor

Die in der Rhein-Main-Region ansässige Kanzlei Bernard Korn & Partner hat Strafanzeige gegen die drei Richter und Richterinnen des Berliner Landgerichts erstattet, welch vor rund drei Wochen entschieden haben, daß die Grünen-Politikerin Renate Künast in sozialen Netzen erschienene, vulgäre Beschimpfungen und sexistische Kommentare zu ihrer Person unter bestimmten Umständen hinnehmen muß. Die Anwaltskanzlei sieht in dem geradezu empörenden Urteil einen Fall möglicherweise politisch motivierter Rechtsbeugung. Auf der Internetseite der Kanzlei heißt es unter anderem, die in dem Urteil des Landgerichts vertretene Rechtsauffassung sei nach ihrer Auffassung nach evident unvertretbar und mißachte die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft dem Deutschlandfunk zufolge, ob ein Anfangsverdacht besteht. Eigentlich hatte Künast beim Landgericht Berlin erreichen wollen, daß der Netzwerkbetreiber Facebook personenbezogene Daten eines Kommentators herausgibt, damit sie gegen diesen zivilrechtlich vorgehen kann.

28. September 2019


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