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JUSTIZ/8265: Kriminalität und Rechtsprechung - 03.10.2019 (SB)


VOM TAGE


Facebook muß unter Umständen Beleidigungen weltweit löschen

Die frühere Bundessprecherin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek, ist mit ihrer Klage gegen die Online-Plattform Facebook über den Obersten Gerichtshof Österreichs bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen und hat am Donnerstag Recht bekommen. Facebook ist in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr nicht nur verpflichtet, rechtswidrige Beleidigungen seiner Kunden im Land der Adressaten zu löschen, sondern unter Umständen auch weltweit. Das US-Unternehmen muß allerdings sein Angebot erst auf Anforderung und nicht von sich aus nach beleidigenden Kommentaren wort- und sinngleichen Typs durchsuchen. Die Art der Beleidigung muß hinlänglich beschrieben werden, damit eine automatisierte Löschung erfolgen kann. Der Host-Provider ist nicht zum Einsatz von Personal bei der Auswertung der Kommentare verpflichtet. Als Glawischnig-Piesczek, welche sich für Flüchtlinge eingesetzt hatte, unter anderem als miese Volksverräterin bezeichnet worden war, hatte sie eine Unterlassungsverfügung gegen Facebook angestrengt, um das Posting sowie anders formulierte, sinngleiche Beleidigungen weltweit löschen zu lassen.

3. Oktober 2019


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