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JUSTIZ/8306: Kriminalität und Rechtsprechung - 13.11.2019 (SB)


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Aufnahmen von Unfalltoten und Upskirting sollen Straftaten werden

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch unter anderem einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Fotografieren und Filmen von Unfalltoten unter Strafe stellt. Bislang ist die Behinderung von Sicherheitskräften und das Fotografieren von Verletzten strafbar. Mit dem erweiterten Verbot soll die Menschenwürde auch im Tod gewahrt bleiben. Das Kabinett beschloß zudem die Einstufung des sogenannten Upskirting, dem heimlichen Filmen unter Röcken und Kleidern von Frauen, als Straftat. Den Tätern sollen künftig auch Freiheitsstrafen drohen.

13. November 2019


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