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JUSTIZ/8385: Kriminalität und Rechtsprechung - 31.01.2020 (SB)


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Polizei in Mecklenburg-Vorpommern nennt Nationalität Tatverdächtiger

In Mecklenburg-Vorpommern werden alle Polizeidienststellen ab sofort ihren Meldungen über Tatverdächtige deren Staatsangehörigkeit, soweit bekannt, beifügen. Innenminister Caffier begründete den Beschluß am Donnerstag im Schweriner Landtag damit, daß gerade bei Straftaten, an denen Migranten beteiligt sind, oft der haltlose Vorwurf erhoben würde, Behörden verheimlichten bewußt die Herkunft der Tatverdächtigen. Caffier will mit der neuen Regelung Mutmaßungen und Gerüchten, die nicht selten rechtspopulistisch geprägt sind, entgegenwirken. Die Nennung der Staatsangehörigkeit einschließlich der deutschen soll wertungsfrei und neutral erfolgen. Dem CDU-Politiker zufolge hat man sich an den Verfahrensweisen unter anderem in Hamburg und Brandenburg orientiert.

31. Januar 2020


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