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JUSTIZ/8414: Kriminalität und Rechtsprechung - 29.02.2020 (SB)


VOM TAGE


Pflicht zur Masernimpfung ist in Kraft

In Deutschland ist mit dem 1. März eine Masern-Impfpflicht in Kraft getreten. Diese gilt für Kinder ab dem ersten Lebensjahr und für einige Gruppen von Erwachsenen. Eltern müssen vor Aufnahme in eine Kita oder eine Schule die Impfung oder eine überstandene Masernerkrankung ihrer Kinder nachweisen. Für bereits aufgenommene Kinder gilt eine Frist für den Impfnachweis bis Mitte nächsten Jahres. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es für Kinder, bei denen die Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen werden kann. Die Impfpflicht für Erwachsene erstreckt sich auf Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, Lehrer, Tagesmütter und Beschäftigte in medizinischen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen wie Ferienlager oder Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Die Betroffenen müssen ebenso wie die Bewohner entsprechender Einrichtungen bis Ende Juli 2021 ihren Impfschutz nachweisen. Eine Ausnahme besteht für Personen, die vor 1970 geboren wurden. Es ist davon auszugehen, daß sie die Masern bereits gehabt haben.

29. Februar 2020


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