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JUSTIZ/8434: Kriminalität und Rechtsprechung - 20.03.2020 (SB)


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Zustimmungsgesetz zum EU-Patentgericht ist formell verfassungswidrig

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Zustimmungsgesetz zum Europäischen Patentgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hatte das Gesetz zwar einstimmig passieren lassen, aber bei der Abstimmung waren nur rund 35 Abgeordnete anwesend. Den Karlsruher Richtern zufolge wäre für die Übertragung von Hoheitsrechten auf ein europäisches Gericht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich gewesen, weil das Zustimmungsgesetz einer Verfassungsänderung entspricht. Ansonsten wäre auch der völkerrechtliche Vertrag zum Europäischen Patentgericht nicht demokratisch legitimiert gewesen. Für die am Freitag veröffentlichte Entscheidung stimmten fünf der acht Richter des Senats. Die drei anderen Richter wollten mit ihrem Votum verhindern, daß die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag zur Regel auch bei Kompetenzübertragungen auf Einrichtungen wird, welche von einem Völkervertrag begründet sind. Die Einführung eines einheitlichen europäischen Patents und die Etablierung eines Europäischen Patentgerichts soll Patentanmeldungen in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EU obsolet werden lassen.

20. März 2020


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