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JUSTIZ/8440: Kriminalität und Rechtsprechung - 26.03.2020 (SB)


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Strafanzeige der AfD gegen Merkel wird nicht weiter verfolgt

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wird die Strafanzeige der AfD gegen Bundeskanzlerin Merkel wegen fehlenden Anfangsverdachts auf eine Straftat nicht weiter verfolgt. Die Partei hatte die Kanzlerin wegen ihres Statements zur Landtagswahl in Thüringen belangen wollen. Im Erfurter Landtag hatte die AfD Anfang Februar mit Hilfe der FDP und der CDU den Liberalen Kemmerich ins Ministerpräsidentenamt gehievt. Merkel, die sich zu der Zeit in Südafrika aufhielt, hatte dazu gesagt, die Wahl Kemmerichs mit Hilfe der AfD sei unverzeihlich und müsse rückgängig gemacht werden. Laut AfD verstieß die Kanzlerin mit ihrer Stellungnahme gegen Paragraf106 des Strafgesetzbuches. Dieser stellt unter Strafe, wenn jemand beispielsweise ein Regierungsmitglied eines Bundeslandes mit Gewalt oder unter Androhung eines empfindlichen Übels nötigt. Die Kanzlerin selbst hatte nach eigenen Angaben eine Einschätzung der politischen Lage in Thüringen abgegeben.

26. März 2020


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