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JUSTIZ/8462: Kriminalität und Rechtsprechung - 17.04.2020 (SB)


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Polizei in Deutz löst unangemeldete Kundgebung auf

Am Deutzer Rheinufer hat eine Hundertschaft Polizei am Donnerstagabend eine unangemeldete Kundgebung aufgelöst. Die Beamten konnten sich auf das in Köln geltende Kontaktverbot berufen, welches Ansammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht einem Haushalt angehören, untersagt. Nach Angaben der Polizei hatten sich die mindestens 20 Kundgebungsteilnehmer und -teilnehmerinnen beim Erscheinen der Beamten eiligst zerstreut. Von acht Personen konnten die Personalien aufgenommen werden. Die Demonstration ging offenbar vom Autonomen Zentrum (AZ) in Köln aus und sollte auf die Situation von Obdachlosen und Geflüchteten in der Corona-Krise aufmerksam machen. Dem AZ zufolge haben die rund 100 Demonstranten Sicherheitsabstände und Hygieneregeln eingehalten. Die meisten haben Schutzmasken getragen, um sich nicht mit dem Coronavirus anzustecken. Die Kölner Polizei forderte die Bürger der Stadt auf, sich nicht an derartigen Kundgebungen und Versammlungen zu beteiligen.

17. April 2020


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