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JUSTIZ/8465: Kriminalität und Rechtsprechung - 20.04.2020 (SB)


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Pegida erhält Sondergenehmigung für Demo in Dresden

Das Dresdner Ordnungsamt hat der Pegida-Bewegung für Montagabend eine Kundgebung genehmigt. Der Auftritt der islam- und ausländerfeindlichen Demonstranten wurde auf die Dauer von 30 Minuten beschränkt. Die zunächst zugelassenen 80 Teilnehmer wurden vorab registriert. Die Sondergenehmigung schrieb Atemschutzmasken für alle Teilnehmer sowie FFP2-Masken für alle Ordner sowie Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel vor. Das Motto der Kundgebung "80 für 80 Millionen" erinnert in Verbindung mit dem Jahrestag von Hitlers Geburt am 20. April an die Chiffre "88", die in rechtsextremen Kreisen für den Namen des Diktators steht. Nach Angaben von Oberbürgermeister Dirk Hilbert wurden schließlich nur 15 Kundgebungsteilnehmer zugelassen. Der FDP-Politiker orientierte sich dabei an einem Urteil des Chemnitzer Verwaltungsgerichts zum Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit. Die Linke im Dresdner Stadtrat hatte die Entscheidung der Dresdner Versammlungsbehörde, ausgerechnet die Demonstration der offen rassistischen und islamfeindlichen Pegida am 20. April zuzulassen, als Schlag ins Gesicht eines jeden Demokraten bezeichnet.

20. April 2020


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