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JUSTIZ/8473: Kriminalität und Rechtsprechung - 28.04.2020 (SB)


VOM TAGE


Kontensperrung wegen Haßreden im sozialen Netzwerk ist zulässig

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, daß die Betreiber sozialer Medien die Konten von Nutzern vorübergehend sperren können, wenn letztere sich auf ihrer Seite haßerfüllt über andere Personen äußern. Der Kontoinhaber hat keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung seiner Seite. Im vorliegenden Fall hatte der Nutzer 2018 verschärften Nutzungsbedingungen zugestimmt, welche unter anderem die Verbreitung von Haßbeiträgen untersagten. Es wird deutlich, daß der Provider auch Beiträge als Haßreden versteht, welche nicht strafbar sind. Dem Landgericht zufolge hätte der Kläger auf andere soziale Netzwerke oder digitale Plattformen ausweichen können oder seine Beziehung zu Freunden auch offline pflegen können. Außerdem verstoßen die Nutzungsbedingungen nicht gegen das Transparenzgebot. Das virtuelle Hausrecht des Betreibers steht im vorliegenden Fall dem Recht der freien Meinungsäußerung gegenüber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

28. April 2020


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