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JUSTIZ/8508: Kriminalität und Rechtsprechung - 02.06.2020 (SB)


VOM TAGE


Robustes Vorgehen gegen Quarantänebrecher in Göttingen

In Göttingen wurden mindestens 68 Personen festgestellt, die sich über das Pfingstwochenende unter anderem nach Familienfeiern mit Sars-CoV-2 infiziert haben. Bei denen, die zunächst nicht freiwillig zu einem Corona-Test erschienen, wurden Polizei und Gesundheitsamt vorstellig. Außerdem drohte der Krisenstab der Landesregierung Quarantänebrechern mit einer Einweisung in eine geschlossene Anstalt. Dafür ist jeweils ein Gerichtsbeschluß erforderlich. Verstöße gegen Quarantäneauflagen gelten als Straftat. Unter den ermittelten mehr als 300 Kontaktpersonen sind knapp 60 Kinder. Deswegen mußten die Sicherheitsvorkehrungen in 13 Schulen angepaßt werden. Kontaktpersonen von Schülern und Schülerinnen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, erhalten eine Quarantäneverfügung.

2. Juni 2020


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