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POLITIK/8233: Aus Parlament und Gesellschaft - 28.08.2019 (SB)


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Bundeskabinett beschließt Förderung des Kohleausstiegs

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, welches die Subventionen im Zusammenhang mit dem geplanten Kohleausstieg regeln soll. Demnach sollen die Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die bislang von der Braunkohleverstromung profitieren, bis 2038 rund 14 Milliarden Euro für die Umstellung ihrer wirtschaftlichen Strukturen erhalten. Außerdem verlegt der Bund eigene Einrichtungen in die Regionen und läßt dort Autobahnen, Bundesstraßen und Eisenbahnstrecken bauen. Zusammen mit aufzulegenden Forschungs- und Förderprogrammen gibt es dafür weitere 40 Milliarden Euro vom Bund. Die Länderregierungen können den Einsatz der Mittel selbst bestimmen und müssen für mindestens zehn Prozent der Finanzierung selbst aufkommen. Der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung soll bis 2038 über die Bühne gegangen sein, wie es eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission Ende Januar empfohlen hat. Das entsprechende Gesetz soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Der Entwurf dafür liegt bislang nicht vor. Sobald er verabschiedet wird, soll auch das Strukturstärkungsgesetz in Kraft treten.

28. August 2019


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