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POLITIK/8290: Aus Parlament und Gesellschaft - 25.10.2019 (SB)


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Bundestag regelt Mindestlohnzahlungen der Pflegebranche

Der Bundestag hat am Donnerstagabend unter anderem einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil zur höheren Vergütung der Arbeit von Pflegekräften verabschiedet. Demnach sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche zunächst auf einen Tarifvertrag verständigen. Dieser soll dann von dem Arbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sollte es nicht zu einer Einigung der Tarifparteien kommen, werden höhere Mindestlöhne per Rechtsverordnung festgelegt. Eine ständige Pflegekommission soll entsprechende Vorschläge erarbeiten. Die Gewerkschaft ver.di und die neue Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) sind bereit, einen Tarifvertrag für die Altenpflege abzuschließen. Der BVAP gehören unter anderem Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt und des Arbeiter-Samariter-Bundes an. Sie vertritt jedoch nicht alle Arbeitgeber der Pflegebranche.

25. Oktober 2019


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