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POLITIK/8386: Aus Parlament und Gesellschaft - 29.01.2020 (SB)


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Bundeskabinett beschließt Gesetz für Kohleausstieg

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Kohleausstieg verabschiedet. Die Novelle wird als nächstes dem Bundestag zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden. Die Bundesregierung will den Kohleausstieg bis spätestens 2038 durchziehen. Die Betreiber der besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke und Tagebauten sollen mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro für ihren fahrplanmäßigen Ausstieg entschädigt werden. Bei den Steinkohlekraftwerken will die Bundesregierung festlegen, welche Kraftwerksleistung in welchen Jahren vom Netz gehen soll. Insgesamt sind bis zu zwei Milliarden Euro als Stillegungsprämie von Steinkohlekraftwerken vorgesehen. Der Kraftwerksbetreiber, welcher die geringste Entschädigung für die Abschaltung verlangt, erhält den Zuschlag. Dann werden ab 2026 entschädigungslos die ältesten Steinkohlekraftwerke zuerst stillgelegt. Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen erhalten für den Strukturwandel zusammen 40 Milliarden Euro. Außerdem wird der Bund für ältere Beschäftigte in der Branche Übergangsgelder in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro bereitstellen.

29. Januar 2020


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