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POLITIK/8443: Aus Parlament und Gesellschaft - 26.03.2020 (SB)


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Bayerischer Landtag verabschiedet Notstandsgesetz

Im Bayerischen Landtag haben am Mittwoch alle Fraktionen für ein neues Infektionsschutzgesetz gestimmt. Nur ein parteiloser Parlamentarier votierte dagegen. Dem neuen Gesetz nach kann die Staatsregierung den Gesundheitsnotstand ausrufen und dadurch weitreichende Kompetenzen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie bekommen. Dazu kann medizinisches Material wie Beatmungsgeräte oder Schutzanzüge requiriert werden. Für medizinische Geräte gibt es Meldepflichten. Ärzte und Pfleger, Feuerwehrleute und andere geeignete Personen dürfen zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verpflichtet werden. Die Behörden können von den Feuerwehren die Herausgabe von Mitgliederlisten und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand verlangen. Unternehmen kann legal vorgeschrieben werden, was sie produzieren. Das Gesetz ist bis Ende des Jahres befristet. Der Landtag kann jederzeit die sofortige Aufhebung des Notstands verlangen.

26. März 2020


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