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POLITIK/8448: Aus Parlament und Gesellschaft - 31.03.2020 (SB)


VOM TAGE


Kontakt-App nur freiwillig

Die Lokalisierung von Smartphone-Benutzern über die Mobilfunkstationen ist zu ungenau, um Kontakte zwischen einzelnen, eventuell mit dem Coronavirus infizierten Menschen ausmachen zu können. Mit einer App, welche Bluetooth verwendet, ließen sich die technischen Schwierigkeiten umgehen, aber das würde erhebliche grund- und datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen. Mehrere Wissenschaftler und das Robert Koch-Institut sind derzeit an der Entwicklung einer solchen App beteiligt, welche die Bundesregierung bald einsetzen will.

Für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht käme eine Nutzung von persönlichen Smartphone-Daten zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie nur in Frage, wenn sich die Bürger freiwillig daran beteiligten. Im Deutschlandfunk erklärte die Ministerin am Dienstag, wichtig sei, daß diese App überhaupt die notwendigen Daten liefere, um Infektionsketten unterbrechen zu können. Mit der bisher vorgeschlagenem Funkzellen-Lösung würde das nämlich nicht erreicht und würde im Endeffekt nicht dazu führen, daß man tatsächlich ermitteln könnte, ob bestimmte Personen miteinander Kontakt gehabt hätten. Lambrecht schloß sich der Auffassung an, wenn es eine Lösung gäbe, die tatsächlich auch die Infektionsketten unterbrechen könnte, dann ginge das nur, wenn diejenigen, die es auf ihr Handy aufspielten und damit auch nutzen würden, es freiwillig täten. Die Freiwilligkeit sei hier ein ganz wichtiger Aspekt, erklärte die Ministerin. Da würden sie und da wollten sie auch nicht drumherumkommen. Lambrecht forderte des weiteren, daß geklärt wird, wie mit diesen Daten danach umgegangen wird. Die Löschung muß selbstverständlich sein. Außerdem, so Lambrecht, müssen für alle, die Kontakt zu Infizierten hatten, Testkapazitäten bereitstehen.

31. März 2020


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