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POLITIK/8495: Aus Parlament und Gesellschaft - 17.05.2020 (SB)


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Minister Maas verteidigt BVerfG-Urteil zu EZB-Anleihekäufen

Außenminister Heiko Maas ist im Interview der Woche des Deutschlandfunks unter anderem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) eingegangen. Das BVerfG-Urteil widerspricht der Position des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die EU-Kommission erwägt deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Maas kennt nach eigenen Angaben das Thema noch aus seiner Zeit als Bundesjustizminister. Er betonte, das Wichtigste sei, daß in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Vorrang des Europarechtes noch einmal klar anerkannt worden sei. Deshalb führten alle Versuche, dieses Urteil so zu interpretieren, daß das nationale Recht dann doch Vorrang haben könnte, völlig in die Irre. Das letzte Wort bei der Auslegung des europäischen Rechts habe der Europäische Gerichtshof. Das sei in diesem Urteil nicht in Zweifel gezogen worden. Der Minister verwies darauf, daß das Bundesverfassungsgericht dem Inhalt seines Urteils nach erwartet, daß die EZB bei Anleiheverkäufen dieses ausführlicher begründet, als das bisher der Fall gewesen ist. Das wiederum, so Maas, dürfte für die EZB kein Problem sein. Um dieses Urteil werde im Moment viel Lärm gemacht, aber in erster Linie von interessierter Seite, ohne daß es dafür eine wirkliche sachliche, fachliche oder juristische Grundlage in diesem Urteil und seiner Begründung gebe, ergänzte der SPD-Politiker.

17. Mai 2020


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