VOM TAGE
Merkel leitet Corona-Beschränkungen aus Grundgesetz ab
Bundeskanzlerin Angela Merkel ist in ihrer wöchentlichen Ansprache diesmal zum Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 auf die Einschränkungen von Grundrechten bei der Eindämmung der Corona-Pandemie eingegangen. Merkel versicherte in dem am Samstag veröffentlichten Podcast, die Regierung wolle die Beschränkung von Grundrechten so kurz wie möglich halten und immer wieder begründen. Sie fühle sich der Würde der Menschen verantwortlich, wie es im Artikel 1 des Grundgesetzes gesagt werde. Das schließe eine Überforderung des Gesundheitssystems aus, was glücklicherweise gelungen sei. Merkel unterstrich angesichts der vielleicht größten Herausforderung seit 71 Jahren die Wichtigkeit, die Prinzipien des Grundgesetzes zu achten.
24. Mai 2020
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