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SOZIALES/8316: Arbeit, Soziales und Familie - 22.11.2019 (SB)


VOM TAGE


Entschädigung von Mißbrauchsopfern nicht aus Kirchensteueraufkommen

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich am Freitag auf seiner Herbstvollversammlung in Bonn dagegen ausgesprochen, Kirchensteuern für die Entschädigung von Opfern sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker zu verwenden. Vor geraumer Zeit hat der Mißbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Ackermann, erklärt, er sehe keine Alternative dazu, Zahlungen von Entschädigungsleistungen für Mißbrauchsopfer zumindest teilweise aus dem Kirchensteueraufkommen zu leisten. Sprecher der Mißbrauchsopfer plädieren für eine pauschale Entschädigung von jeweils rund 300.000 Euro oder abgestuft zwischen 40.000 und 400.000 Euro. In der Summe könnten auf die Kirche Zahlungen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro zukommen.

22. November 2019


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