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WIRTSCHAFT/8256: Märkte und Finanzen - 05.10.2019 (SB)


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Mißbrauch des Eigenstromprivilegs bei der EEG-Umlage wird geprüft

Die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW sowie die Bundesnetzagentur lassen zur Zeit von einer externen Anwaltskanzlei prüfen, ob Hunderte von Industrieunternehmen in Deutschland die Regeln für die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf unzulässige Weise zu ihren Gunsten ausgelegt haben. Es können Nachzahlungen in Milliardenhöhe fällig werden, berichtete Der Spiegel vorab zu seiner aktuellen Printausgabe. Demnach haben die fraglichen Unternehmen möglicherweise Stromkontingente nach dem Eigenstrommodell von Kraftwerksbetreibern übernommen, um nicht die volle Umlage zahlen zu müssen. Die Kraftwerksbetreiber sind für den von ihnen genutzten, selbstproduzierten Strom von der Umlage befreit. Das sogenannte Eigenstromprivileg wurde auch von den Pächtern von Kraftwerkskapazitäten in Anspruch genommen.

5. Oktober 2019


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