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MELDUNG/064: Pflege und Berufstätigkeit - der Spagat bleibt schwer (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Mittwoch, 3. April 2013

Pflege und Berufstätigkeit - der Spagat bleibt schwer

Die Pflegeberatung des Kreissozialamtes weist auf gesetzliche Unterstützung hin



Rhein-Sieg-Kreis (dk) - Wenn Berufstätige nahe Angehörige pflegen, kann das für viele zu einer starken Belastung führen. Da stellen sich schnell die Fragen "Wie kann ich Pflege und Berufstätigkeit vereinbaren?", "Woher nehme ich die Zeit?". Seit 2012 bietet das Familienpflegezeitgesetz Beschäftigten die Möglichkeit, Berufstätigkeit und Pflege besser "unter einem Hut zu bringen". Darauf macht die Pflegeberatung im Kreissozialamt aufmerksam.

"Wir haben festgestellt, dass nur wenige Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen, über die Möglichkeit einer zeitlichen Entlastung durch das Familienpflegezeitgesetz informiert sind", sagt Bettina Lübbert, Abteilungsleiterin im Kreissozialamt.

Im Kern sieht das Gesetz vor, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu zwei Jahren ihre wöchentliche Arbeitszeit durch eine Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, damit ihnen mehr Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen zur Verfügung steht. Damit der Lohnverlust durch die Arbeitszeitreduzierung nicht zu hoch ist, sieht das Familienpflegegesetz einen Aufstockungsbetrag vor. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten quasi einen Lohnvorschuss.

Nach der Pflegezeit (Nachpflegephase) müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag zurückzahlen. Das kann in der Form geschehen, dass bei einer Vollzeitbeschäftigung beispielsweise nur 75 % des Gehaltes ausgezahlt werden, bis der Aufstockungsbetrag "abgearbeitet" wurde.

Dem Arbeitnehmer steht während der Pflegezeit und der Nachpflegephase ein besonderer Kündigungsschutz zu. Die Rentenansprüche bleiben während der Pflegezeit auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung erhalten. Interessierte erhalten weitere Informationen zur Familienpflegezeit, Formulare sowie Anträge im Internet unter www.familien-pflege-zeit.de

Welche Unterstützung und Entlastung kann ich als pflegender Angehöriger überhaupt erhalten? Hilfestellung und Beratung hierzu bieten die Pflegeberatung beim Rhein-Sieg-Kreis und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden. Information hierzu gibt es im Internet unter www.rhein-sieg.pflege.net.

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Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 3. April 2013
Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2013