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STANDPUNKT/005: Pränataler Bluttest darf keine Kassenleistung werden (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 10. April 2019

Pränataler Bluttest darf keine Kassenleistung werden


Freiburg/Dortmund/Berlin, 10. April 2019. Wenn vorgeburtliche Pränataltests künftig von den Krankenkassen bezahlt würden, verändere dies das gesellschaftliche Bewusstsein erheblich. Eltern, die sich bewusst für ein behindertes Kind entscheiden, könnten so noch mehr Druck von außen erfahren.

Entschieden wenden sich der Deutsche Caritasverband (DCV) und seine Fachverbände Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) gegen die Zulassung von nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Anlässlich der morgigen Debatte im Deutschen Bundestag fordern sie die Abgeordneten dazu auf, sich gegen die Zulassung einzusetzen.

"Menschen mit Behinderung sind Mitglieder unserer Gesellschaft. Wenn wir akzeptieren, dass Tests als selbstverständliche Kassenleistung bezahlt werden, welche die Gefahr in sich bergen, Embryos mit Auffälligkeiten das Recht auf Leben abzusprechen, verändert dies den Blick auf ein Leben mit Behinderung. Das gilt es zu verhindern. Jeder Mensch hat grundsätzlich seine Würde und seinen Wert", betont Caritas-Präsident Peter Neher. Wichtig sei, Frauen und Familien in der Gestaltung ihres Lebens mit Kindern mit einer Behinderung besser zu beraten und konkret zu unterstützen. Dies müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Dafür setzten sich die Dienste und Einrichtungen der Caritas in ihrer praktischen Arbeit ein.

Eine Zulassung widerspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist und die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt. Einem flächendeckenden Screening als Kassenleistung treten die Verbände daher mit Nachdruck entgegen. "Gerade im zehnten Jahr nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sollte es die staatliche Aufgabe sein, für die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung und ihren Beitrag zur Gesellschaft einzutreten. Durch die Zulassung des Pränataltests als Kassenleistung werden sie jedoch weiter diskriminiert", kritisiert Johannes Magin, Vorsitzender des CBP.

Die Bundesvorsitzende des SkF, Anke Klaus, ergänzt: "Die sich weiterentwickelnden medizinischen Untersuchungen an Embryonen bieten viele Chancen. Gleichzeitig stellen sie für werdende Eltern einen Druck dar, alle Test durchzuführen und schnelle Entscheidungen für oder gegen das Kind zu treffen. Viel zu oft fehlt in diesen Situationen eine gute und umfassende psychosoziale Beratung und Begleitung. Diese muss, wie im Gendiagnostikgesetz festgelegt, besser umgesetzt werden."

In einer frühen Phase der Schwangerschaft können nichtinvasive Pränataltests genetische Auffälligkeiten beim Embryo, wie Trisomie 21, erkennen. Hinweise auf Trisomie 21 mit pränatal-diagnostischen Methoden führen in vielen Fällen zum Abbruch von Schwangerschaften.


Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Mehr als 1.100 Mitgliedseinrichtungen und Dienste begleiten mit ca. 94.000 Mitarbeitenden rund 200.000 Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung und unterstützen ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 143 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. April 2019
Deutscher Caritasverband, Pressestelle
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Telefon: 030 30 284447-42, Telefax: 030 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2019

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