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BILDUNG/274: Jakob-Muth-Preis 2010 für inklusive Schule ausgeschrieben (Hubert Hüppe)


Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe - 08.03.2010

Gemeinsam lernen - mit und ohne Behinderung

Jakob Muth-Preis für inklusive Schule


Gütersloh, 8. März 2010. Unter dem Motto "Gemeinsam lernen - mit und ohne Behinderung" zeichnet der "Jakob Muth-Preis für inklusive Schule" auch in diesem Jahr Schulen aus, die behinderte und nicht behinderte Kinder vorbildlich zusammen unterrichten. Projektträger sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche UNESCO-Kommission. Bewerben kann sich bis zum 14. Mai jede Schule, die den Weg zur inklusiven Schule beschreitet - unabhängig von Schulform oder Trägerschaft. Die drei ersten Preise sind mit je 3.000 Euro dotiert und werden im November 2010 feierlich verliehen.

Mit dem bundesweiten Preis soll die Praxis von Schulen bekannter gemacht werden, die eine bessere Teilhabe ermöglichen - unabhängig von Herkunft, Beeinträchtigung oder sonstiger Benachteiligung. Namensgeber Jakob Muth (1927-93) hatte sich als Bochumer Professor schon früh für eine gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder eingesetzt.

Bis heute sieht die Praxis in Deutschland anders aus: Rund 85 Prozent der Kinder mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten in Deutschland werden in separaten Förderschulen unterrichtet. Diese erweisen sich häufig als Sackgasse für ihre weitere Entwicklung: Die Abgänger erhalten keinen qualifizierenden Schulabschluss und eine gesellschaftliche Teilhabe wird ihnen wesentlich erschwert. Dass es anders geht, zeigen andere europäische Länder: In Italien, Norwegen und Schweden etwa gehen 95 Prozent aller beeinträchtigten Schüler in allgemeine Schulen. Auch in Deutschland kann das Konzept der inklusiven Schule gelingen: Dies zeigen die 144 Schulen, die sich im vergangenen Jahr am damals erstmalig ausgelobten Jakob Muth-Preis beteiligt haben.

Die seit Anfang 2009 verbindliche UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen fordert auch für Deutschland, schulische Bildung möglichst inklusiv zu gestalten. "Mit der Konvention ist die Entscheidung über die Frage, ob es ein inklusives Schulsystem geben muss, gefallen. Jetzt geht es um das Wie", sagt Hubert Hüppe. Wenn behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden, seien die Bildungschancen deutlich größer, und zwar für alle Kinder. "Jetzt sind die Schulen auf der Suche nach Konzepten. Sie benötigen die Erfahrung und Kreativität von Pädagogen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben. Nichts wirkt besser als ein gutes Vorbild."

"Der inklusive Umbau des Schulsystems kann nicht von heute auf morgen erfolgen. Schulen und Lehrer müssen dafür vorbereitet sein, Kinder mit Förderbedarf aufzunehmen", betont Dr. Jörg Dräger, zuständiges Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung für Bildungs- und Integrationsprojekte. Dann bringe ein inklusives Schulsystem auch allen Schülern Vorteile, denen mit und ohne Förderbedarf. "Ein Großteil der ca. 2,6 Milliarden Euro, die pro Jahr für Förderschulen in Deutschland ausgegeben werden, sollte in diesen Umbau investiert werden - sonst geben wir weiter Jahr für Jahr viel Geld für einen Sonderweg aus, der für zu viele Kinder in einer Sackgasse endet", so Dräger.

"Inklusive Bildung weltweit ist ein wichtiges Ziel der UNESCO", sagt Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission. Deutschland sei hier im internationalen Vergleich noch nicht weit genug und müsse dringend mehr Anstrengungen unternehmen. Inklusion bedeute nicht, dass sich der Lernende in ein bestehendes System integrieren muss, sondern dass das Bildungssystem die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigt und sich an sie anpassen muss. "Erst wenn unser Bildungssystem allen Kindern ermöglicht, in einem gemeinsamen Unterricht voll am schulischen Leben teilzuhaben, können wir von umfassender Bildungsgerechtigkeit sprechen", unterstreicht Bernecker. Diese Idee soll der Jakob Muth-Preis in Deutschland weiter voranbringen.

Bewerben kann sich jede Schule, die sich auf dem Weg zur inklusiven Schule befindet. Das Bewerbungsformular, die Auswahlkriterien sowie weitere Informationen zum Preis finden Sie unter www.jakobmuthpreis.de. Bis zum 14. Mai 2010 können Bewerbungen geschickt werden an:

Jakob Muth-Preis für inklusive Schule
c/o Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Str. 256
33311 Gütersloh

Hintergrundinformationen finden Sie unter www.jakobmuthpreis.de


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Quelle:
Pressemitteilung: Berlin, 08. März 2010 - 03/2010
Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe
Postanschrift: 11017 Berlin
Tel.: 03018 527 - 2648, Fax: 03018 527 - 1871
Email: anfrage@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2010