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MELDUNG/014: Qualitätsstandard für Beratungsbesuche aktualisiert (Kreis Soest)


Pressemitteilung von Freitag, 18. Dezember 2009

Unterstützung für häusliche Pflege

Qualitätsstandard für die Beratungsbesuche im Kreis Soest aktualisiert


Kreis Soest (kso.2009.12.18.544.-rn). Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, muss sich in regelmäßigen Abständen einer im elften Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Beratung vor Ort stellen. Der auf Anregung der Pflegekonferenz des Kreises Soest erarbeitete Qualitätsstandard für einen solchen Besuch wurde jetzt aktualisiert.

"Die neue Fassung berücksichtigt die veränderte Gesetzeslage. Außerdem finden Menschen mit Behinderungen, an Demenz erkrankte Personen sowie pflegende Angehörige größere Beachtung", erläutert Ruth Kellermann-Albers, Mitarbeiterin der Heimaufsicht des Kreises Soest. Der Standard solle nicht nur eine Arbeitshilfe darstellen, um die Beratungskompetenz der Pflegefachkräfte zu verbessern. Erklärtes Ziel sei es darüber hinaus, jeder pflegebedürftigen Person und den jeweiligen Angehörigen situationsgerechte Hinweise zu bieten, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird.

Die Vertreter der Pflegebedürftigen hatten 2002 erhebliche Qualitätsunterschiede der Beratungsbesuche angeprangert. Auf Empfehlung der Pflegekonferenz des Kreises Soest erarbeitete eine fachübergreifende Arbeitsgruppe daraufhin den einheitlichen Qualitätsstandard. Dieser kommunale Qualitätsstandard für die Beratungsbesuche im Kreis Soest wurde inzwischen von mehr als 300 ambulanten Pflegeanbietern aus dem gesamten Bundesgebiet angefordert und gilt in Fachkreisen als gelungen. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz machte es notwendig, die durch die Universität Witten-Herdecke wissenschaftlich begleitete Arbeitsgruppe erneut einberufen.

Auf Kreisebene haben einige ambulante Pflegedienste Interesse signalisiert, mit dem Standard zu arbeiten. Sie erhalten eine Schulung sowie eine Übersicht über die Unterstützungsangebote im Kreis Soest, wie sie im Netz unter www.pflege-atlas.de zu finden sind.

Weitere Informationen bei Heimaufsicht-Mitarbeiterin Ruth Kellermann-Albers,
Telefon 02902/525649.


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Quelle:
Pressemitteilung von Freitag, 18. Dezember 2009
Kreis Soest
Pressereferent
Wilhelm Müschenborn (V.i.S.d.P.)
Hoher Weg 1-3, D-59494 Soest
Telefon (+49) 02921/303200
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Internet www.kreis-soest.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2009