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MELDUNG/117: Schäuble sichert Berücksichtigung bei Sparüberlegungen zu (Hubert Hüppe)


Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Hubert Hüppe, Nr. 34/10 - Berlin, 11. Oktober 2010

Bundesfinanzminister sichert Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen bei Sparüberlegungen zu


Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat gegenüber dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, versichert, dass bei den Sparüberlegungen innerhalb der Gemeindefinanzkommission die Interessen behinderter Menschen berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzminister verwies hierbei ausdrücklich auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken. Zuvor hatte Hubert Hüppe in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister verdeutlicht, welche Konsequenzen die in der "Arbeitsgruppe Standards" der Gemeindefinanzkommission formulierten Sparüberlegungen für Menschen mit Behinderungen haben. Der Beauftragte hatte etwa auf die vorgeschlagene Streichung der kostengünstigen Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr, das Hinauszögern der Zuständigkeitsklärung von Kostenträgern und des Arbeitsförderungsgeldes für in Werkstätten tätige behinderte Menschen verwiesen.

"Ich freue mich über die Klarstellung des Bundesfinanzministers und gehe davon aus, dass sie die weiteren Gespräche innerhalb der Gemeindefinanzkommission prägen wird", so Hubert Hüppe.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 34/2010 - Berlin, 11.10.2010
des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Tel.: 03018 527-4637, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: fragen@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2010