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MELDUNG/159: Kritik an Kürzung der Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen (BAG SELBSTHILFE)


BAG SELBSTHILFE e.V. - Pressemitteilung vom 2. März 2011

BAG SELBSTHILFE kritisiert Kürzung der Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen


Am 25. Februar haben CDU/CSU, SPD und FDP im Bundestag eine Hartz-IV-Reform beschlossen. Danach sollen erwachsene Behinderte, die bei ihren Eltern leben, zwanzig Prozent weniger an Leistungen bekommen. Dies bedeutet eine Kürzung des Regelsatzes um 68 Euro.

"Diese Kürzung ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderungen das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung garantiert", sagt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Menschen mit Behinderungen würden aufgrund dieser Minderung der Grundsicherung benachteiligt. "Der Beschluss des Bundestages trifft dabei gerade diejenigen, die besonders auf die Unterstützung unserer Gesellschaft angewiesen sind, da sie nicht aus eigener Kraft zu ihrer Existenzsicherung beitragen können", so Dr. Danner.

Die BAG SELBSTHILFE lehnt die Entscheidung über die Kürzung der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ab. Sie fordert im Interesse der betroffenen Menschen mit Behinderung die Aufhebung dieses Beschlusses.


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Die BAG SELBSTHILFE e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen - ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 109 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.


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Quelle:
Pressemitteilung der BAG SELBSTHILFE e.V. vom 2. März 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2011