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MELDUNG/246: Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz - Lebenshilfe mahnt Reform an (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 30.04.2012

Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz: Lebenshilfe mahnt Reform an



Berlin. Vor zehn Jahren, am 1. Mai 2002, ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten. Sein Ziel, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und dabei umfassende Barrierefreiheit herzustellen, hat es bisher nicht erreichen können. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung bedeutet Barrierefreiheit vor allem die Verwendung von leichter Sprache. Dies muss sich künftig auch im BGG widerspiegeln. Die Bundesregierung hat in ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) bereits eine Überarbeitung des Gesetzes angekündigt. Diese Reform ist nun unter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände dringend in Angriff zu nehmen. Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe: "Vor zehn Jahren haben wir uns für die Schaffung des Gleichstellungsgesetzes eingesetzt, nun muss es endlich auch die Barrieren für Menschen mit geistiger Behinderung erkennen und zu Fall bringen!"


Bei der Reform des BGG sind:

* der Begriff der Barrierefreiheit um die Notwendigkeit der Verwendung von leichter Sprache zu ergänzen,

* das Konzept der "Angemessenen Vorkehrungen" aus der BRK ins deutsche Recht zu transportieren,

* geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit auch im privaten Sektor zu ergreifen (z.B. durch die Verknüpfung der Vergabe von öffentlichen Finanzmitteln an Kriterien für Barrierefreiheit),

* die Instrumente zur Umsetzung des BGG (Verbandsklagerecht; Zielvereinbarung) zu schärfen sowie die Schaffung eines individuellen Rechtsschutzes und die Einrichtung einer Beschwerdestelle zu prüfen.

Im Gegensatz zu den umfangreichen Erfahrungen über bestehende Barrieren für Menschen mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen müssen die Erkenntnisse über die Anforderungen an Barrierefreiheit für Menschen mit so genannter kognitiver Beeinträchtigung noch erweitert werden. Hier leistet das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) eine unverzichtbare Arbeit. Seine Förderung ist über das Jahr 2012 hinaus unbedingt zu erhalten und in eine angemessene Dauerfinanzierung zu überführen.

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Die Lebenshilfe in Zahlen

Seit 1958 hat sich die Lebenshilfe in Deutschland mit rund 135.000 Mitgliedern in 523 örtlichen Vereinigungen zur größten Selbsthilfeorganisation für geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen entwickelt. Die Lebenshilfe ist Träger oder Mitträger von mehr als 3200 Einrichtungen und Diensten. Dort werden rund 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreut und gefördert.

Dazu zählen: 227 Frühförderstellen, 329 Kindergärten und Kinderkrippen (für Kinder von 0 bis 3 Jahre), 118 Schulen und Tagesförderstätten, 491‍ ‍Werkstätten (auch mit integrativen Arbeitsangeboten), 163 Fortbildungs- und Beratungsstellen, 301 Sport-, Spiel- und Freizeitprojekte, 854 Wohnstätten und Wohngruppen, 221 Familienentlastende Dienste (Entlastung der Familien durch die Betreuung behinderter Angehöriger mit gleichzeitiger Förderung).

Etwa 60.000 hauptamtliche und 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut.

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Quelle:
Pressemitteilung: 30.04.2012
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2012