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MELDUNG/276: Persönliche Assistenz - Geistig behinderte Menschen nicht berücksichtigt (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 09.11.2012

Geistig behinderte Menschen nicht berücksichtigt

Lebenshilfe kritisiert Regelungen zur persönlichen Assistenz in Einrichtungen des Gesundheitswesens



Berlin. Am heutigen Freitag entscheidet der Bundestag über die Finanzierung persönlicher Assistenz von Menschen mit Behinderung bei einem Aufenthalt zur medizinischen Vorsorge oder Reha. "In der jetzigen Fassung ist das im Grunde gute Vorhaben aber nicht akzeptabel", sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und SPD-Bundestagsabgeordnete. Es profitiere nur ein kleiner Teil der behinderten Menschen, die große Mehrheit habe nichts davon. Schmidt: "Damit werden Menschen mit geistiger Behinderung wieder nicht berücksichtigt, obwohl sie den gleichen Bedarf haben."

Bereits als Mitte des Jahres die Planungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die Möglichkeiten persönlicher Assistenz in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu erweitern, öffentlich wurden, hatte die Lebenshilfe auf diesen Missstand hingewiesen. Vorgesehen ist, dass pflegebedürftige Personen ihre von ihnen selbst angestellten und auf sie eingespielten Assistenten nicht nur wie bisher ins Krankenhaus mitnehmen können. Künftig soll die Finanzierung auch bei einem stationären Aufenthalt zur Vorsorge oder Rehabilitation sichergestellt sein.

Die eigentlich begrüßenswerten Regelungen betreffen jedoch nur eine kleine Minderheit der Menschen mit hohem Hilfebedarf: Nur die im sogenannten Arbeitgebermodell selbst angestellten Assistenten werden finanziert. Assistenz durch Dienste und Einrichtungen, wie sie Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung häufig in Anspruch nehmen, wird auch nach dem Protest der Lebenshilfe und anderer Verbände der Behindertenhilfe nicht im Gesetz berücksichtigt.

"Gespart wird hier am falschen Ende", stellt Ulla Schmidt enttäuscht fest. "Wie wir aus Erfahrung wissen, sind gerade Menschen mit einer geistigen Behinderung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, zur Vorsorge oder Rehabilitation auf die vertrauten Assistenten aus ihrer Wohnstätte angewiesen. Die behinderten Patienten erhalten so in einer für sie fremden und oftmals beängstigenden Situation ganz wichtige Unterstützung, die das Klinikpersonal gar nicht leisten kann. Die behinderten Menschen werden schneller gesund und die Krankenkassen entlastet." (2135 Zeichen)


Eine gemeinsame Stellungnahme der Fachverbände der Behindertenhilfe steht unter
www.lebenshilfe.de
(Rubrik Themen/Fachliches → Recht- und Sozialpolitik:
http://www.lebenshilfe.de/de/themen-fachliches/artikel/Assistenzpflege.php?listLink=1)

Mit freundlichen Grüßen

Peer Brocke


Die Lebenshilfe in Zahlen

Seit 1958 hat sich die Lebenshilfe in Deutschland mit rund 135.000 Mitgliedern in 523 örtlichen Vereinigungen zur größten Selbsthilfeorganisation für geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen entwickelt. Die Lebenshilfe ist Träger oder Mitträger von mehr als 3200 Einrichtungen und Diensten.

Dazu zählen: 227 Frühförderstellen, 329 Kindergärten und Kinderkrippen (für Kinder von 0 bis 3 Jahre), 118 Schulen und Tagesförderstätten, 491 Werkstätten (auch mit integrativen Arbeitsangeboten), 163 Fortbildungs- und Beratungsstellen, 301 Sport-, Spiel- und Freizeitprojekte, 854 Wohnstätten und Wohngruppen, 221 Familienentlastende Dienste (Entlastung der Familien durch die Betreuung behinderter Angehöriger mit gleichzeitiger Förderung). Dort werden rund 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreut und gefördert. Etwa 60.000 hauptamtliche und 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut.

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Quelle:
Pressemitteilung: 09.11.2012
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2012