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MELDUNG/288: Änderungen der PID-Verordnung nötig (Lebenshilfe)


Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Pressemitteilung: 28.01.2013

Änderungen der PID-Verordnung nötig

Bundesrat entscheidet über Verordnungsentwurf zur Präimplantationsdiagnostik (PID)
Lebenshilfe fordert: "Wille des Gesetzgebers muss gewahrt bleiben"



Berlin. Am 1. Februar stimmt der Bundesrat über die PID-Verordnung ab. Die Verordnung regelt, unter welchen konkreten Bedingungen Tests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen zulässig sind. Die Lebenshilfe appelliert an den Bundesrat, dass das im Sommer 2011 verabschiedete Gesetz zur Regelung der PID durch die Verordnung nicht entwertet wird.

Während der Bundestag mit dem PID-Gesetz ein Verbot beschlossen hat, das nur eng begrenzte Ausnahmen vorsieht, ermöglicht der im November 2012 beschlossene Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums eine breite Anwendung der PID-Technologie. Ganz gegen die Absicht des Gesetzgebers ist die in der Verordnung vorgesehene Ausweitung der PID auf ältere, genetisch nicht vorbelastete Mütter, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen.

"Erforderlich ist zudem, dass die Zahl der Zentren, an denen eine PID vorgenommen werden kann, eingeschränkt wird. Auch eine Begrenzung der Ethikkommissionen ist nötig, damit eine möglichst einheitliche Entscheidungspraxis gewährleistet werden kann und es nicht zu einem 'Kommissions-Tourismus' kommt", so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (MdB).

Außerdem fordert die Lebenshilfe eine Regelung, die eine wirksame Kontrolle des Parlaments darüber ermöglicht, aufgrund welcher Diagnosen PID-Maßnahmen durchgeführt wurden.

Auch politisch stößt der vorliegende Entwurf der PID-Verordnung auf scharfe Kritik. Mehrere Bundesländer haben bereits Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss des Bundesrats eingebracht, die zentrale Punkte des Verordnungsentwurfs betreffen.

"Wir setzen darauf, dass der Bundesrat bei seiner Abstimmung verantwortungsbewusst mit der Absicht des Gesetzgebers umgeht und den Verordnungsentwurf umfassend nachbessert", sagt Ulla Schmidt.


Die Lebenshilfe in Zahlen

Seit 1958 hat sich die Lebenshilfe in Deutschland mit rund 135.000 Mitgliedern in 523 örtlichen Vereinigungen zur größten Selbsthilfeorganisation für geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen entwickelt. Die Lebenshilfe ist Träger oder Mitträger von mehr als 3200 Einrichtungen und Diensten.

Dazu zählen: 227 Frühförderstellen, 329 Kindergärten und Kinderkrippen (für Kinder von 0 bis 3 Jahre), 118 Schulen und Tagesförderstätten, 491 Werkstätten (auch mit integrativen Arbeitsangeboten), 163 Fortbildungs- und Beratungsstellen, 301 Sport-, Spiel- und Freizeitprojekte, 854 Wohnstätten und Wohngruppen, 221 Familienentlastende Dienste (Entlastung der Familien durch die Betreuung behinderter Angehöriger mit gleichzeitiger Förderung). Dort werden rund 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreut und gefördert. Etwa 60.000 hauptamtliche und 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut.

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Quelle:
Pressemitteilung: 28.01.2013
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Peer Brocke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 20 64 11 -140, Fax: 030 / 20 64 11 -240
E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de; www.lebenshilfe-aktiv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2013