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MELDUNG/370: Rundfunkbeitrag - Behinderte Menschen haben das Nachsehen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 14. März 2014

Rundfunkbeitrag: Behinderte Menschen haben das Nachsehen



Der Sozialverband Deutschland (SoVD) übt scharfe Kritik am aktuellen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zum Rundfunkbeitrag. "Anstatt mit den deutlichen Zuwächsen bei den Rundfunkeinnahmen soziale Härten für behinderte Menschen abzubauen, kommt jetzt eine Minisenkung unter den Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Rundfunkbeitrages. Damit bleibt den Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nur sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können, die früher geltende Gebührenfreiheit verwehrt", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer. "Angesichts der sprudelnden Gebühreneinnahmen fordern wir erst recht die Rückkehr zu dieser bewährten Regelung! Wer aufgrund seiner Behinderung bei kulturellen Veranstaltungen außen vor bleibt, der muss dafür einen Nachteilsausgleich erhalten."

Seit Anfang 2013 wird die ehemalige GEZ-Gebühr nicht mehr als eine geräteabhängige Gebühr erhoben, sondern beträgt für alle Haushalte pauschal 17,98 Euro pro Monat. Der SoVD befürwortet grundsätzlich die Umstellung auf einen haushaltsbezogenen Beitrag. Aus Sicht des Verbandes dient die neue Regelung der richtigen Zielstellung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig solidarischer zu finanzieren. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung hat der SoVD jedoch Nachbesserungen für behinderte Menschen und Beziehende kleiner Einkommen gefordert. Nötig sind aus Sicht des Verbandes zudem Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.


Mehr Informationen:
http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/pdf/sonstiges/Flugblatt_Rundfunkbeitrag_web.pdf

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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Pressemitteilung Nr.: 11 / 2014, 14. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2014