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MELDUNG/399: Mindestlohn muss durch Hilfen für Menschen mit besonderen Einschränkungen begleitet werden (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 30. Juni 2014

Mindestlohn

Mindestlohn muss durch Hilfen für Menschen mit besonderen Einschränkungen begleitet werden



Berlin, 30. Juni 2014. "Die Einführung eines Mindestlohns ist durchaus ein wichtiger Schritt, um Niedriglöhne zu vermeiden und gerechte Löhne durchzusetzen", sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung zum Tarifautonomiestärkungsgesetz. "Der Mindestlohn allein garantiert jedoch noch keine Lohngerechtigkeit", so Neher.

So wie das Gesetz jetzt geplant ist, werden jedoch Langzeitarbeitslose, psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung benachteiligt, die auf öffentliche Lohnkostenzuschüsse angewiesen sind. Dazu gehören Menschen in Integrationsbetrieben und Langzeitarbeitslose mit schweren Vermittlungshemmnissen in Beschäftigungsprojekten. Wenn diese Menschen zukünftig zu einem Mindestlohn von 8,50 Euro beschäftigt werden, können bei gleichbleibenden finanziellen Mitteln weniger Personen gefördert werden. Um das zu verhindern, müssen die Haushaltsmittel für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung erhöht werden.

"Die Wirkung des Mindestlohns auf die Arbeitsmarktentwicklung für Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung und Jugendliche muss kontinuierlich untersucht werden. Diese Ergebnisse müssen dann Grundlage für die Anpassung der Lohnentwicklung in den kommenden Jahren sein", so Neher.

Die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns muss in der Kommission ausgehandelt werden. Dabei sollten Arbeitsmarktexperten aus der Wissenschaft mit einem Stimmrecht beteiligt werden, denn sie können die Wirkung des Mindestlohns auf die Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen gut abschätzen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2014