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MELDUNG/526: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom! (Lebenshilfe )


Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. - Pressemitteilung: 18.08.2016

Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten.


Berlin. "Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit", kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: "Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen dringend berücksichtigt werden. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Routineuntersuchung, die gezielt nach Föten mit Behinderung sucht und in aller Regel zur Abtreibung führt, steht im Widerspruch zum Grundgesetz sowie zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen." Hinzu komme die nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse - "das heißt", so die Lebenshilfe-Vorsitzende, "der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist".

Mit dem Pränatest wird zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft das Blut der Frau auf das Down-Syndrom hin untersucht. Der Test wird heute schon auf freiwilliger Basis als Kassenleistung angeboten.

Die 509 Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 130.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von 4200 Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden zirka 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Rund 60.000 hauptamtliche und etwa 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 16 Landesverbände der Lebenshilfe und die Bundesvereinigung Lebenshilfe sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Hilfreich für Ihre Arbeit: "Auf Augenhöhe" - so heißt ein Leitfaden zur Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien. Hier kommen Sie zum Download: www.behindertenbeauftragte.de/leitfaden_medien

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Quelle:
Pressemitteilung: 18.08.2016
Kerstin Heidecke
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 20 64 11 -141, Fax -281
E-Mail: kerstin.heidecke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2016

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