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RECHT/650: Assistenz im Krankenhaus nur für behinderte Patienten im "Arbeitgebermodell" (LHZ)


Lebenshilfe Zeitung, Nr. 3 - September 2009

Assistenz im Krankenhaus nur für behinderte Patienten im "Arbeitgebermodell"

Von Norbert Schumacher


Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, dass die Begleitung von behinderten Menschen im Krankenhaus ermöglicht. Es ist seit August in Kraft. Leider nutzt diese Regelung nur einem sehr kleinen Teil der Menschen mit Behinderung.


Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die ihre Pflege durch die von ihnen selbst beschäftigten besonderen Pflegekräfte ambulant sicherstellen (sogenanntes "Arbeitgebermodell"), können künftig ihre Pflegekräfte in das Krankenhaus mitnehmen. Zudem wird für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts das Pflegegeld (Sozialgesetzbuch XI - soziale Pflegeversicherung) und die Hilfe zur Pflege (SGB XII - Sozialhilfe) weiter geleistet.

Dies hat zur Folge, dass Menschen mit geistiger Behinderung von dieser Neuregelung praktisch ausgeschlossen sind. Sie sind in aller Regel nicht in der Lage, ihre notwendige Assistenz im Rahmen des Arbeitgebermodells sicherzustellen, das heißt die Assistenzkräfte bei sich als Arbeitgeber anzustellen.

Der Gesetzeszweck trifft jedoch im gleichen Maße auf Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zu: Das Pflegepersonal in den Krankenhäusern ist mit diesem Personenkreis häufig überfordert. Mitarbeitende in Wohnstätten können die ihnen vertrauten Bewohner/innen nicht begleiten, da hierfür keinerlei finanzielle Vergütung vorgesehen ist. Auch Eltern können aus finanziellen und anderen persönlichen Gründen (z. B. hohes Lebensalter) häufig ihre Kinder nicht ins Krankenhaus begleiten.

Die im Grunde begrüßenswerte Regelung kann daher nur ein erster Schritt sein (Näheres im Rechtsdienst 3/2009).


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Quelle:
Lebenshilfe Zeitung, Nr. 3/2009, 30. Jg., September 2009, S. 11
Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung
Bundesgeschäftsstelle, Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2009