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RECHT/661: Keine Rundfunk-Gebühr für Fahrdienste (Silvia Schmidt, SPD)


Silvia Schmidt, MdB - 29.04.10
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion

Keine Rundfunk-Gebühr für Fahrdienste


Fahrdienste unterliegen nicht der Rundfunkgebührenpflicht für ihre Autoradios, entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 6.09 und 6 C 7.09 - Urteile vom 28. April 2010. Gegen den Westdeutschen Rundfunk hatten die Bodelschwinghschen Anstalten Bethel sowie die Wohnen und Begleiten gGmbH Lübbecke geklagt und Recht bekommen, nachdem das OVG Münster dem anliegen der Träger zunächst einen negativen Bescheid ausstellte.

Silvia Schmidt, Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, dazu: "Mobilität ist für Menschen mit Behinderung ist ein ebenso hohes Gut wie für alle anderen, das auch gesellschaftlich gefördert werden muss. Vielmehr brauchen wir bei der Umsetzung der UN-Konvention einen inklusiven Ansatz, besonders für die persönliche Mobilität im eigenen Auto, für inklusive Taxi-Dienste wie auch für den Schienenverkehr. Hier sind übergreifende und nachhaltige Änderungen nötig, die nur gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt und umgesetzt werden können".


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Quelle:
Pressemitteilung: 29.04.2010
Silvia Schmidt, MdB
Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227 73109, Fax: (030) 227 76627
E-Mail: silvia.schmidt@bundestag.de
Internet: www.silviaschmidt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2010