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BERICHT/012: Berufsstand und Beteiligung - Nonkonform und asozial, Teil der Vernichtungswahl (1) (SB)


Chronik des Arbeitszwangs - Geschichte der Arbeitshäuser

Workshop am 7./8. Februar 2014 in Hamburg-Alsterdorf und Neuengamme



Die sukzessive Auflösung des europäischen Feudalsystems setzte ein, als die adligen Großgrundbesitzer im Zuge des aufkommenden Merkantilismus begannen, ihre Ländereien auf den Export landwirtschaftlicher Produkte umzustellen. Voraussetzung für die großflächige Nutzung der Agrarflächen etwa als Schafsweiden, um Wolle oder daraus hergestellte Tücher ausführen zu können, war die gewaltsame Vertreibung der bis dahin mehr oder minder leibeigenen Landbevölkerung und die Einhegung der gemeinschaftlich genutzten Almende. Die bäuerliche Bevölkerung wurde zwar Schritt für Schritt aus der Hörigkeit entlassen, bis die Leibeigenschaft gegen Mitte des 19. Jahrhunderts fast in ganz Europa beseitigt war. Zugleich erlosch jedoch auch die adlige Obhutspflicht, so daß die Menschen gewissermaßen vogelfrei wurden und sich in den entstehenden Manufakturen als Tagelöhner oder Erntehelfer verdingen mußten, wollten sie nicht als Bettler oder Landstreicher enden.

Die ersten Armen- und Arbeitshäuser entstanden nicht von ungefähr in den aufstrebenden städtischen Handelszentren. Das erste historisch dokumentierte Arbeitshaus wurde 1555 in London (Bridewell) eingerichtet, auf dem Kontinent folgten Amsterdam (1589), Bremen (1609), Lübeck (1613), Hamburg (1620) und Danzig (1629). Ein wesentliches Moment war das Interesse des an Einfluß gewinnenden bürgerlichen Patriziats, den "sozialen Aussatz" aus ihrer Lebenssphäre zu entfernen, weshalb Bettelei und Landstreicherei bei Strafe verboten wurden.

Buchillustration mit Oliver Twist bei der Essensausgabe - Foto: von James Mahoney (1810-1879) (Scanned by Simsalabim) [Public domain], via Wikimedia Commons

"Please, sir, I want some more" - Mit Prügeln beantwortete Bitte im Arbeitshaus
Foto: von James Mahoney (1810-1879) (Scanned by Simsalabim) [Public domain], via Wikimedia Commons

Wenngleich Arbeitszwang das Regime dieser Anstalten bestimmte, war deren ökonomische Bedeutung vergleichsweise gering. Ihre eigentliche Wirkung erzielten sie durch den Abschreckungseffekt auf jene, die sich der Ausbeutung als Tagelöhner, Erntehelfer oder als Arbeiter in den ersten entstehenden Manufakturen und Industriebetrieben entziehen wollten. Die Verfolgung einiger weniger "Arbeitsscheuer" sollte der Allgemeinheit als warnendes Beispiel dienen. Die katastrophalen Verhältnisse in den Arbeitshäusern wurden zeithistorisch in literarischer Form durch Charles Dickens in seinem autobiographischen Roman "Oliver Twist" und insbesondere von Friedrich Engels in seiner 1845 erstmals erschienenen Abhandlung "Die Lage der arbeitenden Klasse in England" auf eindringliche und erschütternde Weise beschrieben:

Sie schlugen nun das neue Armengesetz vor, das 1834 durch das Parlament ging und bis heute in Kraft besteht. Alle Unterstützung in Geld oder Lebensmitteln wurde abgeschafft; die einzige Unterstützung, welche gewährt wurde, war die Aufnahme in die überall sofort erbauten Arbeitshäuser. Die Einrichtung dieser Arbeitshäuser (workhouses), oder, wie das Volk sie nennt, Armengesetz-Bastillen (poor-law bastiles), ist aber derart, daß sie jeden abschrecken muß, der noch irgendwie Aussicht hat, sich ohne diese Art der öffentlichen Mildtätigkeit durchzuschlagen. Damit die Armenkasse nur in den dringendsten Fällen beansprucht und die eignen Anstrengungen eines jeden auf den höchsten Grad gesteigert werden, ehe er sich entschließt, sich von ihr unterstützen zu lassen, ist das Arbeitshaus zum zurückstoßendsten Aufenthalt gemacht, den das raffinierte Talent eines Malthusianers erfinden kann. Die Nahrung ist schlechter als die der ärmsten beschäftigten Arbeiter, während die Arbeit schwerer ist; sonst wurden diese ja den Aufenthalt im Armenhause ihrer jämmerlichen Existenz draußen vorziehen. [1]

Mit dem Bürgertum stieg eine Klasse zur Herrschaft auf, die sich über Arbeit definierte und durch eine um Leistung zentrierte Lebensführung von der Aristokratie abgrenzte. Folgt man der Protestantismusthese des Soziologen Max Weber, so hing dies mit einem neuen Verständnis von Arbeit zusammen, das durch Martin Luther, besonders aber durch Johannes Calvin geprägt worden war: Durch die Reformation entstand eine Frömmigkeit, innerhalb derer Arbeit einerseits gläubig dienend verrichtet werden sollte, andererseits das damit erworbene Vermögen als Zeichen göttlichen Wohlgefallens betrachtet wurde. Aus Tugenden wie Arbeitsamkeit, Askese und Sparsamkeit leitete man das Recht ab, unnachgiebig gegen die lasterhaften und unproduktiven Unterschichten vorzugehen. Man unterschied zwischen wirklich Bedürftigen, denen eine gewisse Armenpflege zuteil wurde, und Arbeitsunwilligen, die man ächtete. Armut wurde als Resultat von Nichtarbeiten verstanden und Arbeit als Heilmittel gegen Armut. Zucht- und Arbeitshäuser dienten der Umsetzung dieser Ideologie, zumal es galt, dem Mangel an industriellen Arbeitskräften abzuhelfen.

Die Zwangsarbeit der Insassen war schwer und zumeist stumpfsinnig wie Hartholzraspeln, Stein- und Steinbrucharbeiten, gelegentlich auch die Tretmühle. Häufig wurden sie in den verschiedenen Sparten der Textilindustrie eingesetzt. Mitunter verpachtete man auch das ganze Arbeitshaus an einen Manufakturunternehmer. Die Aufnahme in ein Arbeitshaus führte zu einem vollständigen Bruch mit den gewohnten Lebensverhältnissen der betroffenen Menschen. Mittels Fremdbestimmung durch die Arbeit, Zeitdisziplin und detaillierte Vorschriften der Anstalt wurden die gesellschaftlichen Unterschichten ins Joch der arbeitsamen und zuverlässigen Untertanen gepreßt. Mit physischer Gewalt zwang man die Menschen, ihre "schädlichen" Neigungen aufzugeben und Arbeit als Lebenssinn zu akzeptieren. Dieser Sozialdisziplinierung waren nicht nur die Insassen der Arbeitshäuser unterworfen, sondern tendenziell die gesamte Bevölkerung, sofern deren Lebensweise und Arbeitsrhythmus mit den Anforderungen der kapitalistischen Produktionsweise unvereinbar war.

Zu den größten Problemen des frühen Kapitalismus gehörte die Anwerbung von Arbeitskräften und deren Erziehung für die industrielle Produktion. Die ersten Unternehmer waren damit konfrontiert, daß die Arbeiter keinerlei Erwerbssinn hatten und der Zwang der hereinbrechenden Arbeitsgesellschaft von der Mehrheit als Niedergang ihrer Lebensverhältnisse und Zeit der Verzweiflung erlebt wurde. Die Kapitalisten senkten die Löhne auf ein absolutes Minimum, damit das nackte Elend die Arbeiter in die Fabriken triebe. Aus den Erfahrungen mit der ersten Arbeitergeneration zog man den Schluß, daß mit Personal, das aus dem Handwerk oder der Landwirtschaft stammte und der Pubertät entwachsen war, für industrielle Zwecke nichts anzufangen sei. Es begann die grauenhafte Periode der Kinderarbeit. Als wirkungsvollste Methode erwies sich schließlich die Einführung der Maschinerie, die dem Arbeiter das Tempo diktierte und jegliche Lebenswelt herauspreßte.

Die Armenfürsorge trieb die Menschen in die kapitalistische Produktion, da arbeitsfähige Hilfsbedürftige in der Regel keine laufende Unterstützung städtischer Armenbehörden erhielten. Oberster Grundsatz war die Zuweisung von Arbeit. So hieß es in Preußen von Gesetzes wegen:

Diejenigen, die nur aus Trägheit, Liebe zum Müßiggang oder anderen unordentlichen Neigungen die Mittel, sich ihren Unterhalt selbst zu verdienen, nicht anwenden wollen, sollen durch Zwang und Strafen zu nützlichen Arbeiten unter gehöriger Aufsicht angehalten werden.

Schlug ein arbeitsfähiger Armer angebotene Beschäftigungsmöglichkeiten aus, galt er als arbeitsscheu und wurde nicht mehr unterstützt. Als arbeitsscheu eingeschätzte Bedürftige wurden in Armenhäuser eingewiesen und dort zur Zwangsarbeit genötigt. Die pädagogisierenden Ansätze der handwerklich-mittelständischen Arbeitsmoral entwickelten sich zu repressivem Arbeitszwang in einer totalen Institution. [2]

Da die Arbeitshäuser in erster Linie als eine armenpolitische Maßnahme konzipiert waren, versammelten sich darin jegliche Außenseiter wie Bettler, Landstreicher, Obdachlose, ehemalige Soldaten, Handwerker ohne Anstellung, Straffällige, Prostituierte und Waisenkinder. Die Häuser wurden in der Regel von einem Inspektor geleitet, der für die ökonomischen Belange zuständig war. Ein Werk- oder Zuchtmeister führte die Aufsicht über die Insassen. Außerdem wurden Gesellen oder andere Hilfskräfte beschäftigt und fast immer gehörte auch ein Geistlicher oder Prediger zum Personal. Die Häuser trugen sich selten selbst, sondern wurden meist neben den Produktionseinnahmen von staatlicher Seite oder durch Spenden bezuschußt.

Abbildung des Buchdeckels der Originalausgabe - Foto: http://www.marxists.org/ [Public domain], via Wikimedia Commons

Friedrich Engels - Die Lage der arbeitenden Klasse in England, Leipzig 1845
Foto: http://www.marxists.org/ [Public domain], via Wikimedia Commons

Kriminalisierung des Subproletariats im Deutschen Reich

Mit der Gründung des Deutschen Reiches wurden Armutszustände wie Landstreicherei, Bettelei und Obdachlosigkeit sowie Verhaltensweisen wie "Spiel, Trunk und Müßiggang" oder "Arbeitsscheu" auf nationalstaatlicher Ebene kriminalisiert. Das Strafgesetzbuch von 1871 belegte diese auch als "Asozialität" bezeichneten Verhaltensweisen neben Haftstrafen mit der Sanktion einer Nachhaft im Arbeitshaus. Zugleich war die Unterstützung der Armen an eine Arbeitspflicht geknüpft, deren Nichterfüllung ebenfalls zur Einweisung ins Arbeitshaus führte.

In der Weimarer Republik bestanden die entsprechenden Gesetze zur Einweisung kriminalisierter Armer in die Arbeitshäuser fort, doch mehrten sich die kritischen Stimmen gegen diese Praxis. Dies führte dazu, daß die Belegung flächendeckend um die Hälfte sank und die Hausordnungen gelockert wurden. In der Reformdiskussion forderten verschiedenste politische Strömungen eine Neuausrichtung der Arbeitshäuser. Dabei kreiste die Debatte insbesondere um das Konzept der Bewahrung, das für geschlossene Fürsorge stand. Im Gegensatz zum Freiheitsentzug als Strafe für Gesetzesverstöße sollte es sich um eine Sanktion aufgrund eines von der gesellschaftlichen Norm tatsächlich oder nur mutmaßlich abweichenden Verhaltens handeln. Einer der Ansatzpunkte war der Versuch, Prostitution und Vagabondage zu entkriminalisieren, jedoch zugleich den repressiven Zugriff auf diese Personengruppen zu gewährleisten. Ein Teil der Befürworter des Bewahrungsgesetzes trat für die Abschaffung der Arbeitshäuser ein, ein anderer setzte auf eine dauerhafte Internierung derjenigen, die als nicht integrierbar galten oder nicht kooperationswillig waren. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise erstarkten die restriktiveren Zugriffskonzepte.

Schautafel mit verschiedenfarbigen Aufnähern für KZ-Häftlinge - Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1993-051-07 / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons

Tafel mit farbigen Kennzeichen für Häftlinge in Konzentrationslagern 1936
Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1993-051-07 / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons

Disziplinierung, Repression und Vernichtung im NS-Staat

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wuchs schlagartig der Druck, erneut ein einheitliches Bewahrungsgesetz zu verabschieden. Die NS-Führung war bestrebt, die Funktion von Arbeitshäusern nicht nur disziplinatorisch, sondern absolut repressiv zu fassen, was die Option der systematischen Vernichtung von arbeitsunfähigen Insassen zu einem späteren Zeitpunkt einschloß. Bereits Mitte September 1933 wurden im Rahmen einer vom Reichspropagandaministerium initiierten Großrazzia vermutlich über 100.000 Bettler erfaßt, von denen viele verhaftet und zunächst für eine kurze Frist in Strafanstalten überstellt wurden. Auch in den Arbeitshäusern, die im selben Jahr in Bezug auf den Arbeitszwang den Zuchthäusern gleichgestellt wurden, stieg die Anzahl der Insassen zu diesem Zeitpunkt sprunghaft an.

Am 24. November 1933 wurden durch das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" letztere in das Strafgesetzbuch eingeführt. Neben der heute noch zulässigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder der Sicherungsverwahrung war auch die Unterbringung in einem Arbeitshaus (§ 42d) vorgesehen. Dieses sollte dazu dienen, "zur Arbeit anzuhalten und an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen". In ein Arbeitshaus konnte eingewiesen werden, wer wegen "Bettelns, Landstreicherei, Gewerbsunzucht, Arbeitsscheuheit, Trunk- oder Spielsucht und Müßiggang" verurteilt wurde (sogenannte "Asoziale"). Die Unterbringung war bei erstmaliger Verurteilung auf maximal zwei Jahre befristet, bei erneuter Verurteilung auf bis zu vier Jahre. Ab Anfang 1934 ermöglichte eine Verschärfung die Inhaftierung auf unbestimmte Zeit. Ein bereits erfolgter Aufenthalt in einem Arbeitshaus konnte als Grundlage für die Einweisung in ein Konzentrationslager dienen.

Seit dem 14. September 1937 galt ein Erlaß des Reichsinnenministers Wilhelm Frick zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung", der durch Richtlinien des Reichskriminalpolizeiamtes ergänzt wurde und die Kriminalpolizei ermächtigte, Menschen mit der Begründung, es handle sich um "Asoziale", in Konzentrationslagern zu inhaftieren.

Einen Höhepunkt der Verfolgung von "Asozialen" im Nationalsozialismus stellte die Aktion "Arbeitsscheu Reich" dar. Seit 1938 drängten die Wohlfahrtsämter die Polizeibehörden geradezu zur Verhaftung von Bettlern, Landstreichern, Straftätern, Sinti und Roma, Trinkern, Prostituierten und Heimzöglingen. Betroffen waren aber auch Väter, die mit Unterhaltszahlungen im Rückstand waren, und arbeitsfähige Männer, die nachweislich in zwei Fällen angebotene Arbeit abgelehnt oder ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben hatten. An die Stelle der Schikanen und Vertreibung von Bedürftigen trat nun ihre Erfassung und Vernichtung. Auf einen entsprechenden Erlaß vom 26. Januar 1938 folgten eine Aktion der Gestapo am 21. April und ein massenhafter Zugriff der Kriminalpolizei am 13. Juni 1938. Zehntausende "Asoziale" wurden in Konzentrationslager eingeliefert, wo sie den schwarzen Winkel auf ihrer Kleidung tragen mußten und in der KZ-Hierarchie ganz unten standen.

Waren bis dahin lokale Fürsorgebehörden federführend für die Verfolgung von "Asozialen" verantwortlich, so trat 1938 erstmals eine Reichsbehörde in Aktion, die Kommunen und Fürsorgeeinrichtungen die Möglichkeit eröffnete, mißliebige Klienten der Kriminalpolizei zur Einweisung in Konzentrationslager zu melden. Neben der Kostenersparnis war für viele Beamte insbesondere die abschreckende Wirkung auf Personen innerhalb ihres Verwaltungsbezirkes ausschlaggebend für die bereitwillige Mitarbeit. Nie zuvor seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten hatte es einen derart konzertierten und folgenschweren Angriff auf subproletarische Schichten gegeben.

(wird fortgesetzt)


Fußnoten:

[1] http://www.textlog.de/en-england-beispiele.html

[2] http://archiv.teilhabe-berlin.de/strafe.html

[3] http://www.gedenkstaettenforum.de/nc/gedenkstaetten-rundbrief/rundbrief/news/das_staedtische_arbeits_und_bewahrungshaus_rummelsburg_in_berlin_lichtenberg/


Bisherige Beiträge zum Workshop "Euthanasie - Die Morde an Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen im Nationalsozialismus" im Schattenblick unter
www.schattenblick.de → INFOPOOL → PANNWITZBLICK → REPORT:

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24. April 2014