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ARBEIT/1004: Tarifeinheit - Mit verfassungswidrigem Blindflug muss Schluss sein


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. April 2015

Tarifeinheit: Mit verfassungswidrigem Blindflug muss Schluss sein


Zu den Unionsvorschlägen, das Streikrecht einzuschränken, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Mit dem verfassungswidrigen Blindflug muss endlich Schluss sein. Das muss auch der Wirtschaftsflügel der Union zur Kenntnis nehmen und von weiteren Einschränkungen der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit Abstand nehmen.

Schon das Gesetz zur Tarifeinheit wird von namhaften Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig bezeichnet. Dennoch setzt der Wirtschaftsflügel jetzt mit dem Ruf nach weiteren gesetzlichen Einschränkungen beim Streikrecht noch eins drauf. Das ist nicht akzeptabel, denn das ist ein Frontalangriff auf die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit, ein Angriff auf das Streikrecht und auf die Grundprinzipien der Arbeitsbeziehungen.

Unser demokratisches System ist eine Errungenschaft, die nicht leichtfertig gefährdet werden darf. Dazu gehört, dass sich Beschäftigte in Gewerkschaften organisieren und für ihre Interessen eintreten können. Bisher hat dieser Interessenausgleich sehr gut funktioniert. Dass Gewerkschaften ab und zu streiken, gehört zur Natur der Sache und rechtfertigt keine Einschränkungen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Forderungen des Wirtschaftsflügels der Union entschieden zurück zu weisen und den Entwurf zur gesetzlichen Tarifeinheit umgehend zurück zu ziehen. Die Bundesregierung darf nicht weiter in die sensibel austarierte Balance zwischen unternehmerischer Freiheit auf der einen und den Interessen der Beschäftigten auf der anderen Seite eingreifen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. April 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2015

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